Häufige Fragen
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Ich bemühe mich in der Regel ein Erstgespräch innerhalb der folgenden Woche ab Kontaktaufnahme zu realisieren.
Wird die Beratung bzw. das Coaching von der Krankenkasse übernommen?
In Deutschland ist es nach wie vor so, dass eine Familien- oder Paarberatung, trotz nachgewiesener Wirksamkeit und wissenschaftlicher Anerkennung, keine Leistung der Krankenkassen ist. Gleiches gilt für Coaching, das sie jedoch ggf. am Ende des Jahres steuerlich geltend machen können.
Was kostet eine Sitzung?
Eine Einzelberatung kostet 90,- €, für eine Paartherapie werden Ihnen 135,- € in Rechnung gestellt.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Beratung privat bezahle?
Sie haben in der Regel wenig bis gar keine Wartezeit. Die Beratung ist ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Niemand erfährt von Art und Umfang der Beratung. Das ist anders, wenn eine Therapie über die Krankenkasse abgerechnet wird, die eine Diagnose mit Krankheitswert voraussetzt. Die Aufnahme in eine Zusatz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann u. U. deutlich erschwert sein, wenn Therapien vorher von der Krankenkasse übernommen wurden.
Wie lange dauert eine Beratung/Therapie?
Da sich die Beratung bzw. das Coaching an Ihren Bedürfnissen orientiert, liegt die Dauer maßgeblich an ihrem individuellen Anliegen. Grundsätzlich arbeite ich lösungsorientiert und praxisnah, so dass Sie nach relativ wenigen Sitzungen Veränderungen bemerken sollten. Es gibt keine zeitliche Verpflichtung über einen längeren Zeitraum, sondern nach jedem Termin entscheiden Sie neu über weitere Termine.
Wie häufig finden Beratungsgespräche/Therapiesitzungen statt?
Es macht Sinn Abstände von 2-3 Wochen, in akuten Situationen auch kürzer, zu wählen, damit besprochene Dinge im Alltag bedacht, erprobt und nachhaltig verankert werden können.
Wie lange dauert ein Termin?
Ein Einzelgespräch nimmt ca. 60 Minuten in Anspruch. Eine Paarsitzung dauert in der Regel 90 Minuten.
Mache ich auch Hausbesuche?
Es gibt Gründe, die es nötig machen, eine Beratung zuhause durchzuführen. Gerade wenn es sich bei dem Ratsuchenden um einen Pflegebedürftigen bzw. pflegenden Angehörigen handelt. Voraussetzung für einen Hausbesuch ist, dass ein störungsfreier Raum zur Verfügung gestellt wird.
Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Da ich die Termine verbindlich und langfristig mit Ihnen abspreche, ist dieser Zeitraum für Sie geblockt und steht für andere Klienten nicht zur Verfügung. Von daher sollten Sie spätestens 48 Stunden vorher absagen, wenn nicht Sie zum vereinbarten Termin kommen können. So hätten wartende Klienten die Möglichkeit kurzfristig einen Termin bei mir zu bekommen und Ihnen würde kein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.